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Allgemeine Vertragsgrundlagen
Allgemeine Vertragsgrundlagen des Medienservice-RK
Stand September 2010
Die nachfolgenden AVG gelten für alle selbstständigen Tätigkeiten von Roland Krefft und Partnern - nachfolgend "Medienservice-RK" genannt - mündlich oder schriftlich erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend schriftlich widersprochen wird.
A. Angebot
Der Medienservice-RK ist an seine Angebote längstens 30 Tage gebunden. Medienservice-RK behält sich an allen im Laufe der Angebotserstellung dem Kunden ausgehändigten Unterlagen, insbesondere Handbücher, Anleitungen, Abbildungen, Zeichnungen und Kalkulationen, das Eigentums- und Urheberrecht vor. Alle Angebotsunterlagen dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung von Medienservice-RK Dritten nicht zugänglich gemacht und nicht anderweitig genutzt werden.
B. Urheberrecht und Nutzungsrechte
B.1 Jeder erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Außnahmen sind die Dienstleistungen im Bereich des Webhosting.
B.2 Alle Konzepte, Entwürfe und Internetseiten unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
B.3 Die Konzepte, Entwürfe und Internetseiten dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Medienservice-RK weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Medienservice-RK, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart.
B.4 Der Medienservice-RK überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Die Nutzungsrechte für Internetseiten werden ausschließlich zur Verwendung durch den Auftraggeber übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
B.5 Der Medienservice-RK hat das Recht, auf der Eingangsseite der Homepage als Urheber genannt zu werden und zu diesem Zweck für Benutzer der Homepage gut lesbar einen Urhebervermerk in Form eines auf die Internetpräsenz vom Medienservice-RK führenden Hyperlink anzubringen. Der Kunde verpflichtet sich, diesen Vermerk und die dazugehörigen Verlinkung nicht zu entfernen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Medienservice-RK zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 100% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt. Sollte es gewünscht werden, dass kein solcher Link auf der Hompage ersichtlich ist, muss dies gegen ein Aufgeld explizit vereinbart werden.
B.6 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
C. Pflichten des Kunden
C.1 Der Kunde hat dem Medienservice-RK zu Beginn des Projekts einen Projektverantwortlichen, bzw. Ansprechpartner zu nennen, sowie dessen zeitliche und örtliche Erreichbarkeit festzulegen. Dieser Projektverantwortliche hat alle mit der Leistungserbringung nötigen Entscheidungen zeitnah herbeizuführen.
C.2 Der Kunde hat dem Medienservice-RK unverzüglich über den Wechsel des Projektverantwortlichen, Änderungen seiner Rechtsform sowie die Beantragung eines Insolvenzverfahrens zu informieren.
C.3 Der Kunde hat zum Zweck der Übermittlung der Daten an den Provider und zu Testzwecken alle notwendigen Zugangsdaten zu Beginn des Projekts zur Verfügung zu stellen.
C.4 Vom Kunden zu stellende Daten sind, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, in angemessenem Zustand, sprich internetfähigen Formaten zu übermitteln.
C.5 Die inhaltliche und rechtliche Überprüfung der vom Kunden bereitzustellenden Daten ist Sache des Kunden.
Der Kunde versichert gegenüber dem Medienservice-RK, dass er an den von Ihm gestellten Daten über alle Bearbeitungs-, Nutzungs-, Verwertungs- oder sonstigen Rechte, die zur Erbringung der obliegenden Leistungen erforderlich sind, verfügt. Speziell im Bereich Audi/Video/Bild, muss der Kunde zwingend Urheber der Inhalte bzw. der zur grafischen Umsetzung des Auftrags notwendigen Medien sein.
D. Leistungsfristen
D.1 Leistungsfristen beginnen erst, wenn vom Kunden zu liefernde Unterlagen oder Freigaben oder eine vereinbarte Anzahlung eingegangen sind. In der Regel wird bei größeren Projekten ein Ratenzahlungsmodell vereinbart.
D.2 Wird die Einhaltung vereinbarter Leistungsfristen durch vom Medienservice-RK nicht zu vertretende Umstände behindert, z.B. durch Krankheit, höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, technische Probleme oder behördliche Anordnungen, auch wenn dies Vorlieferanten des Medienservice-RK betrifft, verlängert sich die Frist entsprechend um die Dauer der Behinderung. Ferner behält sich der Medienservie-RK das Recht vor, einen Subunternehmer einzuschalten. Dauert die Behinderung länger als 8 Wochen an, kann jede Vertragspartei vom Vertrag zurücktreten.
D.3 Befindet sich der Kunde mit der Bezahlung von Teil- oder Abschlagsrechnungen im Verzug oder tritt nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung in seinen Vermögensverhältnissen ein, ist der Medienservice-RK berechtigt, die weitere Bearbeitung des Auftrags einzustellen, bis Zahlung oder Sicherstellung erfolgt ist.
D.4 Ein Werk im Bereich Internet gilt als abgeliefert, wenn die fertige Webseite beim Provider installiert und insbesondere für den Kunden über das Internet zugänglich ist und dieser darüber vom Medienservice-RK unterrichtet wurde. Angriffe von Computerhackern und Schäden, welche durch die Arbeit des Kunden an dem Werk verursacht werden, liegen nicht im Verantwortungsbereich des Medienservice-RK.
E. Vergütung
E.1 Konzepte, Entwürfe und fertig erstellte Webseiten bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütungen sind Nettobeträge, solange der Kleinunternehmerstatus noch aktuell ist.
E.2 Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Konzepte bzw. Entwürfe geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.
E.3 Werden die Konzepte und/oder Entwürfe später, oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen, genutzt, so ist der Medienservice-RK berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
E.4 Die Anfertigung von Konzepten und/oder Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die bauer+bauer für den Auftraggeber erbringen, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
F. Fälligkeit der Vergütung
F.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. In vereinzelten Fällen kann ein Zahlungsziel von bis zu 21 Tagen vereinbart werden.
F.2 Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig.
F.3 Bei Zahlungsverzug kann der Medienservice-RK Verzugszinsen in Höhe von 4 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.
G. Sonderleistungen, Spesen, Neben- und Reisekosten
G.1 Sonderleistungen werden nach dem Zeitaufwand gesondert berechnet. Eine Zeitstunde wird mit 50 Euro angesetzt.
G.2 Der Medienservice-RK ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen (Speziell im Bereich der Domainsicherung). Der Auftraggeber verpflichtet sich, eine entsprechende Vollmacht zu erteilen und die zur Ausführung der Leistung notwendigen Angaben zu machen.
G.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Medienservice-RK abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Medienservice-RK im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
G.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
G.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
H. Eigentumsvorbehalt
H.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
H.2 Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
H.3 Die Versendung der Arbeiten und von Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
H.4 Der Medienservice-RK ist nicht verpflichtet, Arbeitsdateien an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Arbeitsdateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat der Medienservice-RK dem Auftraggeber Arbeitsdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung geändert werden.
H.5 Der Kunde erwirbt keinerlei Rechte am Quellcode. Der Medienservice-RK ist nicht zur späteren Weiterentwicklung der Webseite oder des Funktionsumfangs der Internetapplikation verpflichtet.
I. Abnahme, Anzeige von Mängeln
I.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferten Leistungen innerhalb von 4 Wochen nach Ablieferung des Werks zu prüfen und abzunehmen.
I.2 Der Auftraggeber hat selbst durch geeignete Maßnahmen - etwa Testreihen - die Eigenschaft des gelieferten Werks in allen Details zu überprüfen, um die Mängelfreiheit des Werks sicherzustellen.
I.3 Mängel und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 4 Wochen nach Ablieferung des Werks schriftlich dem Medienservice-RK gegenüber geltend zu machen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Beanstandung oder verwendet der Kunde die erbrachte Leistung ohne Vorbehalt, gilt diese auch ohne ausdrückliche Erklärung des Kunden als mangelfrei abgenommen. Der Kunde hat dem Medienservice-RK die Feststellung und die Beseitigung eines Mangels zu ermöglichen.
I.4 Droht infolge eines Mangels der Eintritt eines Schadens, hat der Kunde alle ihm zumutbaren Maßnahmen zur Verhinderung oder Verringerung eines solchen Schadens zu treffen und den Medienservice-RK unverzüglich zu informieren.
K. Haftung
K.1 Der Medienservice-RK verpflichten sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. Der Medienservice-RK haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
K.2 Der Medienservice-RK verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet er für seine Erfüllungsgehilfen nicht.
K.3 Sofern der Medienservice-RK notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt oder einkauft, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen. Der Medienservice-RK haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
K.4 Mit der Genehmigung von Entwürfen und fertigen Webseiten durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
K.5 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Webdesign und programmierte Funktionalität der Internetseiten entfällt jede Haftung durch den Medienservice-RK.
K.6 Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet der Medienservice-RK nicht.
K.7 Sollten Dritte den Medienservice-RK wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten der Website resultieren, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Medienservice-RK von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen und die Kosten zu ersetzen, die wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
K.8 Bei Aufträgen, die einen Eingriff oder eine Abänderung von bestehenden Systemen, die nicht vom Medienservice-RK selbst erstellt wurden - etwa Webseiten, Shopsysteme oder andere Anwendungen, haftet der Medienservice-RK nicht für die durch den Eingriff oder die Abänderung entstandenen Schäden an den Systemen und allen daraus resultierenden Folgeschäden, es sei denn die Schäden wurden aus Vorsatz oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt.
K.9 Der Medienservice-RK haftet nicht für Schäden oder Folgeschäden, die aus dem Betrieb der erstellten Internetseite oder eines Shopsystems herrühren, auch wenn sich nachträglich als Ursache der Schäden und Folgeschäden ein vom Medienservice-RK zu verantwortender Mangel herausstellt, der nicht aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch den Medienservice-RK zu verantworten ist.
L. Gestaltungsfreiheit
L.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Medienservice RK behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
L.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Medienservice-RK eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit können sie auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
M. Schlussbestimmungen
M.1 Erfüllungsort ist Würzburg.
M.2 Änderungen oder Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen oder dieser Allgemeinen Vertragsgrundlagen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Auf das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden.
M.3 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
M.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.